Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Jägervereins Wassertrüdingen u. Umgebung e. V.

 

§1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website des Jägervereins Wassertrüdingen u. Umgebung e. V. (nachfolgend „Verein“) sowie für alle über die Website angebotenen Leistungen und Informationen, insbesondere für Mitglieder, Gäste und Kursteilnehmer.

Abweichende Bedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, sofern der Verein ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

§2 Vereinsangaben

 

Der Verein führt den Namen Jägerverein Wassertrüdingen u. Umgebung e. V. und ist im Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Wassertrüdingen.

Der Verein handelt ausschließlich auf Grundlage seiner jeweils gültigen Satzung.

 

§2a Anbieterkennzeichnung

 

Die gesetzlich erforderlichen Angaben gemäß § 5 TMG und § 18 MStV sind im Impressum der Website des Vereins enthalten. Das Impressum ist jederzeit über die Website abrufbar.

 

§3 Vereinszweck

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Jagdwesens in all seinen Ausprägungen, insbesondere des Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes, der Hege der freilebenden Tierwelt, der jagdlichen Aus- und Weiterbildung sowie der Pflege des jagdlichen Brauchtums.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung des Vereins.

 

§4 Nutzergruppen

 

Die Angebote des Vereins richten sich an:

ordentliche Mitglieder

Neben- bzw. Zweitmitglieder

Fördermitglieder (insbesondere juristische Personen)

Gäste

Kursteilnehmer und Seminarteilnehmer

 

§5 Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft im Verein richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Vereinssatzung.

Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen oder elektronischen Aufnahmeantrag voraus, über den der Vorstand positiv entscheidet. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

 

§6 Leistungen des Vereins

 

Der Verein bietet insbesondere folgende Leistungen an:

Seminare und Kurse (z. B. Aus- und Fortbildung)

Vereinsveranstaltungen

Informationsangebote zum Thema Jagd

Downloads von vereinsbezogenen Dokumenten

Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Veranstaltungen oder Inhalte besteht nicht.

 

§6a Seminare, Kurse und Teilnahmebedingungen

 

(1) Die Anmeldung zu Seminaren und Kursen des Vereins erfolgt schriftlich oder elektronisch und ist mit Abgabe bzw. Absenden des Anmeldeformulars verbindlich.

 

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl des jeweiligen Seminars oder Kurses erreicht ist. Die maximale und gegebenenfalls minimale Teilnehmeranzahl ergibt sich aus den Angaben im jeweiligen Anmeldeformular. Bei Überschreiten der Kapazität wird der Teilnehmer ggf. auf eine Warteliste gesetzt.

 

(3) Der Verein ist berechtigt, Seminare oder Kurse abzusagen oder zu verschieben, wenn die im Anmeldeformular angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheitsbedenken, Ausfall von Referenten oder Veranstaltungsstätten) eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

 

(4) Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer Absage durch den Verein erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

(5) Für kostenpflichtige Seminare und Kurse sind Zahlungsforderungen des Vereins sofort mit der Anmeldung fällig. Die jeweiligen Kursgebühren werden im Lastschriftverfahren (SEPA) vom vom Teilnehmer benannten Konto eingezogen. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist.

 

(6) Rücklastschriftkosten, die der Teilnehmer zu vertreten hat, können diesem in Rechnung gestellt werden.

 

(7) Teilnehmer haben während Seminaren, Kursen und Veranstaltungen den Anweisungen des Vorstands, der Kursleitung, der Ausbilder sowie sonstiger vom Verein beauftragter Personen Folge zu leisten und die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Jagd-, Waffen-, Unfallverhütungs- und Sicherheitsrechts, einzuhalten.

 

(8) Der Verein ist berechtigt, Teilnehmer bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Anweisungen der Kursleitung oder gegen die Vereinsordnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahme- oder Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.

 

(9) Bei jagdlichen Praxisteilen, insbesondere bei Schießübungen, Reviergängen, Jagdhundeausbildung oder vergleichbaren praktischen Ausbildungsinhalten, handeln die Teilnehmer eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Der Verein haftet nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen und im Übrigen ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

(10) Der Verein ist berechtigt, personenbezogene Daten der Teilnehmer zum Zweck der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren und Kursen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

 

(11) Soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Seminars oder Kurses erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten an mitwirkende Referenten, Ausbilder, Veranstaltungsstätten oder sonstige beteiligte Dritte weitergegeben werden.

 

§6b Rücktritt und Nichtteilnahme von Seminaren und Kursen

 

(1) Mit Abgabe der Anmeldung zu Seminaren oder Kursen kommt ein verbindliches Teilnahmeverhältnis zustande. Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung ist ausgeschlossen.

 

(2) Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht an dem angemeldeten Seminar oder Kurs teil, bleibt der Anspruch des Vereins auf die volle Teilnahmegebühr bestehen.

 

(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verein kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§6c Haftung für persönliche Gegenstände

 

Der Verein übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer oder Mitglieder, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins oder seiner Erfüllungsgehilfen.

 

§6d Versicherungsschutz

 

Mitglieder und Teilnehmer sind verpflichtet, für einen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz zu sorgen, insbesondere eine gültige Haftpflichtversicherung, soweit dies für die jeweilige Veranstaltung oder Tätigkeit erforderlich ist.

 

§7 Pflichten der Mitglieder

 

Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke zu unterstützen und die Regelungen der Satzung einzuhalten.

Weitere Pflichten ergeben sich ausschließlich aus der Satzung des Vereins.

 

§8 Beiträge und Entgelte

 

Mitgliedsbeiträge sowie gegebenenfalls anfallende Entgelte für Kurse, Seminare oder Veranstaltungen werden nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung erhoben.

 

§8a Zahlungsabwicklung, Lastschriftverfahren

 

(1) Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Entgelte für Veranstaltungen sowie sonstige vom Verein erhobene Forderungen werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im SEPA‑Lastschriftverfahren eingezogen.

 

(2) Jedes Mitglied erteilt dem Verein mit Eintritt in den Verein ein entsprechendes SEPA‑Lastschriftmandat und verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

 

(3) Kosten, die dem Verein durch vom Mitglied zu vertretende Rücklastschriften entstehen, können dem Mitglied weiterbelastet werden.

 

(4) Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

 

§8b Sammelbestellungen im Verein

 

(1) Der Verein kann für seine Mitglieder Sammelbestellungen, insbesondere für jagdliche Ausrüstung, Verbrauchsmaterialien, Lehrmittel oder vergleichbare Waren, organisieren.

 

(2) Sammelbestellungen erfolgen ausschließlich im Interesse der teilnehmenden Mitglieder. Der Verein tritt hierbei nicht als Händler auf, sondern lediglich als organisatorischer Vermittler.

 

(3) Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Sammelbestellung besteht nicht.

 

(4) Die Teilnahme an einer Sammelbestellung ist verbindlich. Mit Abgabe der Bestellung verpflichtet sich das Mitglied zur Abnahme der bestellten Ware.

 

(5) Die anfallenden Kosten einschließlich etwaiger Versand‑, Neben‑ oder Zusatzkosten werden dem Konto des teilnehmenden Mitglieds im Lastschriftverfahren belastet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

(6) Gewährleistungs‑ und Garantieansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Lieferanten oder Hersteller. Der Verein übernimmt keine Haftung für Mängel, Lieferverzögerungen oder Preisänderungen.

 

§9 Haftung des Vereins

 

Die Haftung des Vereins richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung.

Insbesondere haftet der Verein nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen, namentlich:

Vereinshaftpflichtversicherung

Gruppen-Rechtsschutzversicherung

Gruppen-Jagdhundeunfallversicherung

Darüberhinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§10 Eigenverantwortung der Teilnehmer

 

Die Teilnahme an Veranstaltungen, Kursen und sonstigen Aktivitäten des Vereins erfolgt auf eigene Verantwortung. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Jagd-, Waffen- und Sicherheitsrechts, sind eigenverantwortlich einzuhalten.

 

§11 Nutzung der Website

 

Die auf der Website bereitgestellten Inhalte dienen der Information. Der Verein übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte.

Downloads und bereitgestellte Informationen dürfen ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden.

 

§11a Verfügbarkeit der Website

 

Der Verein ist bemüht, eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Website sicherzustellen. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht jedoch nicht. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen können zu zeitweisen Einschränkungen führen.

 

§11b Externe Links

 

Die Website des Vereins kann Links zu externen Websites Dritter enthalten. Auf deren Inhalte hat der Verein keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar.

 

§12 Urheberrechte

 

Sämtliche Inhalte der Website, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken und Downloads, unterliegen dem Urheberrecht. Urheber ist, soweit nicht anders angegeben, der Verein.

Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins ist unzulässig.

 

§13 Bild- und Tonaufnahmen – Widerspruchsregelung

 

(1) Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen angefertigte Bild- und Tonaufnahmen dürfen für Zwecke der Vereinsdarstellung, insbesondere auf der Website, in Vereinsmedien, in sozialen Medien sowie in sonstigen vereinsbezogenen Veröffentlichungen genutzt werden.

 

(2) Eine Veröffentlichung von Bild- oder Tonaufnahmen unterbleibt nur dann, wenn der Teilnehmer dem Verein vor Anfertigung der Aufnahmen ausdrücklich widerspricht oder den Verein vor Beginn der Veranstaltung hierüber informiert.

 

(3) Ein nachträglicher Widerspruch oder Widerruf nach Anfertigung der Aufnahmen entfaltet keine Wirkung für bereits erstellte oder veröffentlichte Inhalte.

 

§14 Datenschutz

 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die Einzelheiten sind in der Datenschutzrichtlinie geregelt, die auf der Website des Vereins zum Download bereitgestellt wird.

 

§14a Verantwortlichkeit für Zugangsdaten

 

Sofern Mitglieder oder Nutzer persönliche Zugangsdaten für interne Bereiche der Website erhalten, sind diese vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

§15 Ausschluss und Beendigung der Mitgliedschaft

 

Ausschluss, Kündigung und sonstige Beendigungsgründe der Mitgliedschaft richten sich ausschließlich nach den Regelungen der Satzung des Vereins.

 

§16 Hausrecht und Verhalten

 

Der Verein übt bei Veranstaltungen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Vorstands und der von ihm beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

 

§17 Änderung der AGB

 

Der Verein behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Website wirksam.

 

§17a Schrift‑ und Textform

 

Rechtserhebliche Erklärungen gegenüber dem Verein bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich oder satzungsmäßig eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

§17b Kein Verzicht durch Nichtausübung von Rechten

 

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten durch den Verein stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.

 

§18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins, soweit gesetzlich zulässig.

 

§18a Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit Leistungen des Vereins ausschließlich im Rahmen der Mitgliedschaft erbracht werden oder es sich um terminierte Veranstaltungen, Seminare oder Kurse handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

 

§18b Alternative Streitbeilegung

 

Der Verein ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

 

§18c Vertragssprache

 

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

§19 Teilnahmevoraussetzungen

 

(1) Die Teilnahme an Seminaren, Kursen oder Veranstaltungen kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden, insbesondere vom Besitz eines gültigen Jagdscheins, einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, persönlicher Eignung sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

 

(2) Der Verein ist berechtigt, entsprechende Nachweise vor Beginn der Veranstaltung zu verlangen und Teilnehmer bei Nichterfüllung der Voraussetzungen von der Teilnahme auszuschließen.

 

(3) Die Teilnahme an Seminaren und Kursen setzt die Volljährigkeit der Teilnehmer voraus. Minderjährige dürfen nicht teilnehmen.

 

§20 Ausschluss von der Nutzung der Website

 

Der Verein behält sich vor, Nutzern bei missbräuchlicher Nutzung der Website, insbesondere bei rechtswidrigen Handlungen oder Verstößen gegen diese AGB, den Zugang zur Website oder zu einzelnen Funktionen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

 

§21 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

 

 

Stand: 02.02.2026

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.